
Wöchentlich, 14-täglich oder nach Bedarf
Staubwischen, Böden, Küche, Bäder, Betten beziehen, Fenster auf Wunsch: Sie legen fest, was wir tun, wir kommen zum vereinbarten Termin, mit derselben Reinigungskraft. Produkte bringen wir mit oder nutzen Ihre.
Für Senioren und Angehörige
Viele unserer Kunden sind ältere Menschen oder deren Angehörige, die eine zuverlässige Hilfe im Haushalt suchen. Wir nehmen uns Zeit, sind pünktlich und erreichbar. Bei anerkanntem Pflegegrad kann die Reinigung über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden; wir beraten Sie dazu.
Legal und versichert
Als Reinigungsunternehmen sind wir gewerblich gemeldet und haftpflichtversichert. Sie erhalten eine Rechnung, 20 % der Arbeitskosten sind als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich absetzbar.
- Feste Reinigungskraft, feste Termine
- Haftpflichtversichert, auf Rechnung
- Steuerlich absetzbar (haushaltsnahe Dienstleistung)
- Auch Ferienwohnungen und Endreinigung nach Gästen
Häufige Fragen zu Haushaltsreinigung
Für Privathaushalte ja: 20 % der Arbeitskosten, bis zu 4.000 Euro im Jahr, können als haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuer abgezogen werden (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Für Unternehmen und Vermieter sind die Kosten Betriebsausgaben beziehungsweise umlagefähige Betriebskosten.
